Sitzungen & Coachings



Leitung
Stefan Hartung
Ich biete meine Coachings und Energiearbeit für Einzelpersonen, Paare oder auch Familien an.
In meiner Praxis, telefonisch oder online per Zoom und mit Hilfe von Onlinekursen zum immer wieder anschauen.
Wegbegleitung für tiefgehende Transformation:
Veränderung ist immer ein Prozess, gerade wenn du ein Problem, ein Thema bereits viele Jahre oder gar Jahrzehnte in dir trägst.
Energie- und Heilarbeit kann zwar in kurzer Zeit zu enormen Veränderungen in deinem Leben führen, jedoch gehen damit meistens tiefgreifende innere Transformationsprozesse einher.
Deshalb begleite ich dich über eine längere Zeit intensiv und eng, um dich in diesem Prozess zu begleiten.
Zur Wahl stehen „Pakete“ über 8 und 12 Wochen oder eine Jahresbegleitung.
Gerne berate ich dich in einem kostenfreien Kennlerngespräch.
Denn das Wichtigste für unsere Zusammenarbeit ist: Kommen wir auf eine Wellenlänge, sind wir einander sympathisch?
Und ich will vor Allem genau erfahren, was DEINE Geschichte, deine Bedürfnisse und Themen sind.
Und dann entwerfen wir einen Fahrplan, um dich in dein Traumleben zu bringen.
Ich bitte um Verständnis, das an dieser Stelle nicht über das Thema Energieübertragung bzw. Fernheilung informiert werden kann, zumal auch jede sachliche Information als Werbung gewertet werden dürfte.
Dies verbietet das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBI. I S. 3068), zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.4.2006, in Kraft ab 6.8.2004.
Darin heißt es im § 9: Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).Wer vorsätzlich oder fahrlässig für eine Fernbehandlung wirbt, handelt nach § 12 desselben Gesetzes ordnungswidrig.
Eine Klarstellung, dass diese Bestimmungen auch für das Geistige Heilen gelten, gab das Bundesverfassungsgericht 20. März 2007 mit dem Urteil AZ 1BvR 1226/06. In diesem Zusammenhang wurde betont, dass es sich nicht um ein Verbot der Fernbehandlung selbst handele: Regelungsgegenstand des HWG sei nämlich „nicht die Sicherstellung der Befähigung und der fachlichen wie charakterlichen Geeignetheit des Heilenden (…), sondern die besondere Schutzbedürftigkeit erkrankter oder älterer Menschen vor unangemessen beeinflussender Werbung.“
Du hast Fragen? Kostenloses Erstgespräch!
Ich bin selbstverständlich telefonisch unter 0921 230 543 37, per Video-Call oder per E-Mail an info@soultouchhealing.de für Dich da, bevor Du Dich für ein Workshop/Seminar, eine Sitzung oder eine Ausbildung entscheidest oder Du Fragen zu den Terminen hast.