AGB der  Praxis Stefan Hartung:

Stand 01/2024

  1. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH / AUSSCHLIESSLICHKEIT / WEITERE BEDINGUNGEN
    • Diese meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sollen einen reibungslosen Ablauf meiner Coachings/Onlinecoachings, Aus- und Fortbildungen sowie der sonstigen Veranstaltungen und Angebote gewährleisten. Die AGB gelten daher – vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen – für alle zwischen der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer (nachfolgend insgesamt als Teilnehmer bezeichnet) und Mir, also Stefan Hartung (Praxis Stefan Hartung) -nachfolgend Anbieter genannt, auch als Partei oder Vertragspartei bezeichnet – geschlossenen Verträge (nachfolgend auch Teilnahmeverträge genannt) über die von Mir als Anbieter angebotenen (Online-)Coachings,  Aus- und Fortbildungen sowie sonstigen Veranstaltungen und Angebote (nachfolgend insgesamt Angebote genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
    • Es gelten nur und ausschließlich diese meine AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und/oder anderslautende Bedingungen des Teilnehmers gelten nicht, insbesondere, wenn und soweit sie von meinen AGB abweichen oder ihnen entgegenstehen. Solche anderslautenden AGB und/oder Bedingungen des Teilnehmers gelten selbst dann nicht, wenn sie meine AGB lediglich ergänzen. Diese AGB gelten selbst dann ausschließlich, wenn Ich die Anmeldung des Teilnehmers in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Teilnehmers vorbehaltlos ausführe.
    • Neben diesen meinen AGB gelten ergänzend oder abweichend hiervon die Ausschreibungen und die Teilnahmebedingungen, die zu einem speziellen Angebot formuliert sind oder die in einem Anmeldeformular oder einem Teilnahmevertrag niedergelegt sind.
    • Der Anbieter behält sich das Recht vor, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen zu ändern oder zu ergänzen. Im Falle von Aktualisierungen dieser Bedingungen, werden alle Klienten/Teilnehmer darüber innerhalb einer angemessenen Frist benachrichtigt

      2) Leistungsangebot und Hinweis zur geistheilerischen Tätigkeit

 

 

2.1 Der Anbieter bietet Dienstleistungen im sog. Geistigen Heilen an. Die genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsumfangs der einzelnen Angebote erfolgt auf der Website sowie sonstigen genutzten Medien.

2.2 Es ist kein genereller Anspruch auf die Teilnahme am Leistungsangebot des Anbieters gegeben. Der Anbieter behält sich vor, Anfragen und Anmeldungen zu Angeboten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3 Abgesehen von fest definierten Seminar- und Kursangeboten werden die konkreten Inhalte, Ziele und der Umfang der Dienstleistung zu Beginn diese mit dem jeweiligen Teilnehmer festgelegt und ggf. vertraglich festgehalten.

2.4 Bei geistigem Heilen, ( zu dem auch einzelne Schulen wie Reiki, Thetahealing und Schamanismus gehören) als Arbeitsweise handelt es sich um eine komplementär-medizinische Behandlung.

Das bedeutet, sie kann eine schulmedizinische oder psychotherapeutische Behandlung ergänzen, diese jedoch nicht ersetzen!

Für die Wirksamkeit meiner Arbeitsweise fehlen streng wissenschaftliche Belege.

Ich verspreche weder Heilung noch Linderung. Auch bin ich kein „Wunderheiler“. Daher empfehle ich Ihnen, ihre Hoffnung und Erwartung keinesfalls allein auf mich zu setzen. Vielmehr möchte ich Sie in Ihrem Vertrauen auf Ihre Selbstheilungskräfte bestärken.

2.5 Generell und insbesondere aus o.g. Gründen gibt der Anbieter keinerlei Garantie auf einen bestimmten Erfolg.

2.6 Ich stelle weder Diagnosen noch rate ich von medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen ab oder gebe Beratungen zum Nutzen und Sinn medizinischer Behandlungen.

3) Anmeldung zu Angeboten, Zahlungs- und Rücktrittsregelungen, Widerrufsrecht, Teilnahmebedingungen

Durch eine Buchung bzw. schriftliche Beauftragung / Bestätigung eines Termin gelten die AGB des Anbieters als akzeptiert.

3.1 Anmeldung für Einzel- und Paarsitzungen, Zahlungs- und Rückstrittsregelungen.

Für Einzelsitzungen (Heil- und Coachingsitzungen, Paar- oder Familienberatungen o.ä.) gilt:

Vereinbarte Termine in den Praxen oder Onlinetermine (z. B. für Heilbehandlungen, Reiki-Einweihungen, Coaching- Einzelsitzungen u.a.) können bis zu 2 Tagen (48 Stunden) davor kostenfrei storniert werden. Bei Absagen bis 24 Stunden vor Sitzungsbeginn werden 50 Prozent des angesetzten Honorars fällig, ab dann sowie bei Nichterscheinen werden 100 Prozent der vereinbarten Leistung fällig. Liegen besondere und nachgewiesene Gründe vor, kann der Anbieter abweichende Regelungen treffen.

Bei Nichterscheinen bzw. Nichtwahrnehmen eines Termins besteht kein Anspruch auf einen neuen Termin oder Erstattung.

3.2 Für Coachingprogramme und – Pakete gilt:
Für umfangreichere Coachingprogramme über mehrere Sitzungen  (3 oder mehr Sitzungen) und längere Zeiträume sowie Online- und telefonische Termine und Coachingpakete gilt: Diese Angebote werden kostenpflichtig gebucht und im Voraus bezahlt. Es gelten die die untenstehenden Regelungen zum Widerruf und Stornierungsgebühren bzw. die im jeweiligen Teilnahmevertrag festgelegten Bedingungen.

Bei Nichterscheinen bei bzw. Nichtwahrnehmen von Termine besteht kein Anspruch auf Ersatztermine/neue Termine oder eine Erstattung.

 

3.3 ANMELDUNG / ANGEBOT / ANNAHME / VERTRAGSABSCHLUSS UNTER AUFSCHIEBENDEN BEDINGUNGEN / LEISTUNGSVORBEHALT

Sämtliche abgeschlossenen Teilnahmeverträge werden unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass  (1) eine ausreichende Teilnehmerzahl zustande kommt, (2) die Seminarorte zu den angegebenen Terminen für eine ausreichende Teilnehmerzahl zur Verfügung stehen und (3) andere dringende Gründe seitens des Veranstalters nicht dagegensprechen. Ein Wechsel bzw. die Verhinderung eines Dozenten berechtigt Teilnehmer nicht zum Rücktritt von der Teilnahme.

Für Einzelcoachings und Caoachingprogramme gilt lediglich Punkt (3) der o.g. Punkte.

Anmeldungen zu den Angeboten des Veranstalters sind für den Teilnehmer verbindlich. Sie gelten als Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer zugleich die im Anmeldeformular/Coaching- bzw. Ausbildungsvertrag jeweils aufgeführten und verlinkten Teilnahme- und Zahlungsbedingungen, die Datenschutzerklärung und die AGB ausdrücklich an. Den Zugang der Anmeldung bestätigt der Veranstalter dem Teilnehmer umgehend. Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung beim Teilnehmer kommt der Teilnahmevertrag zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer aufschiebend bedingt zustande.

Die begrenzten Teilnehmerplätze bei Seminaren und Aus-/Fortbildungenbildungen vergibt der Veranstalter nach Eingang des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars. Sollten Angebote wider Erwarten schon ausgebucht sein, informiert die Veranstalterin darüber ebenfalls baldmöglich und garantiert den entsprechenden Platz auf der Nachrückerliste.

Aus- und Fortbildungen sowie sonstige Veranstaltungen der Veranstalterin sind nicht für jedermann zugänglich. Teilnahmebeschränkungen ergeben sich durch eine Zielgruppenorientierung, persönliche Eignung, insbesondere bei Ausbildungen und andere Zugangsvoraussetzungen. Der Veranstalter behält sich insoweit die Ablehnung oder Nichtannahme von Bewerbungen oder Anmeldungen vor. In diesen Fällen kommen keine Teilnahmeverträge zustande.

 

3.4 WIDERRUF

Personen, die bei Abschluss des Teilnahmevertrages mit dem Veranstalter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer) im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handeln, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zu.

Ein Widerruf der Anmeldung von Verbrauchern zu einem Angebot ist innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist für Verbraucher von 14 Tagen ab Vertragsschluss und Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist möglich. Abmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht als Widerruf gewertet. Über die Einzelheiten und Details wird der Teilnehmer bei der Anmeldung im Rahmen der dortigen Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ausführlich belehrt. Wir sind berechtigt, den Teilnehmer, der Verbraucher ist, erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen an der Durchführung des Angebots teilhaben zu lassen – es sei denn, der Teilnehmer hat uns vor Beginn der Ausführung unserer Dienstleistung seine ausdrückliche Zustimmung in Textform gegeben, diese vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, und gleichzeitig seine Kenntnis bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht verliert.

 

WIDERRUF bei Coachings ohne Onlineinhalte.
Es gilt o.g. Regelung mit folgenden Ergänzungen bzw. Abweichungen:

Nach der Buchung eines Coachingpaketes über mehrere Sitzungen steht dem Verbraucher/der Verbraucherin das o.g. Widerrufssrecht von 14 Tagen zu. Es erlischt allerdings mit Beginn der Dienstleistung, i.d.R. also mit der ersten Coachingssitzung. Bricht der Kunde/die Kundin das Coaching vorzeitig ab, ist dennoch der volle Rechnungsbetrag zu zahlen, so vertraglich nicht anders vereinbart. In diesem Fall besteht auch kein Anspruch, nachträglich doch noch die gebuchten Leistungen zu erhalten.

WIDERRUF bei Onlineseminaren und Coachings mit Onlineinhalten
Wurde ein Kurs automatisch mit der Buchung (z.B. via Digistore24 oder CopeCart) freigeschaltet und somit unmittelbar mit Erbringung der Dienstleistung begonnen, hat der Kunde kein Widerrufsrecht.

Bei sonstigen Onlineseminaren und Coachings mit Onlineinhalten gilt, dass ein Rücktritt nach freischalten der Onlineinhalte (also nach Beginn der  Erbringung der Dienstleistung) ausgeschlossen ist.

3.5 Kursorganistation

Der Anbieter hat das Recht, bei zu geringer Teilnehmerzahl Seminare bzw. Veranstaltungen abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Ein Wechsel des Dozenten berechtigt Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht zum Rücktritt von der Teilnahme.

3.5.1 TEILNAHMEBESTÄTIGUNGEN UND ZERTIFIKATE

Für einzelne Ausbildungen erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. Meine Ausbildungen sind selbst nicht zertifiziert; dies ist auch nicht angestrebt. Darüber hinaus können auf Anforderung besondere Teilnahmenachweise für Veranstaltungen erstellt werden, sofern dafür die Rechnungen oder Zahlungsbelege nicht genügen.

 

 

 

3.6 RÜCKTRITTSRECHT DES VERANSTALTERS

Die Durchführung der Angebote steht unter dem Vorbehalt nicht von dem Veranstalter zu vertretender Verzögerungen, insbesondere bei vorübergehenden, unverschuldeten Leistungshindernissen tatsächlicher Art wie etwa bei Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen bei den Seminarorten durch Naturereignisse oder sonstiger höherer Gewalt sowie bei Leistungshindernissen rechtlicher Art, wie nicht vorhersehbare vorübergehende Einreisebeschränkungen oder Beschränkungen nach Infektionsschutzgesetzen. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Veranstalter dem Teilnehmer unverzüglich mit.

Der Veranstalter kann vom Teilnahmevertrag zurücktreten, falls die geschuldete Leistung aufgrund Nichtverfügbarkeit des Seminarortes bzw. der geschuldeten Fort- oder Ausbildungsleistung aufgrund z. B. nach Vertragsschluss eintretender Unmöglichkeit, höherer Gewalt, nicht nur vorübergehender Streiks, Naturkatastrophen, Beschränkungen nach Infektionsschutzgesetzen etc. nicht erbracht werden kann.

Die Rechte des Veranstalters zur Kündigung aus wichtigem Grund und aufgrund Vertrauensstellung nach §§ 626, 627 BGB bleiben hiervon unberührt.

3.7 KÜNDIGUNG

Das ordentliche Kündigungsrecht ist aufgrund der Befristung, der begrenzten Dauer des Angebotes ausgeschlossen. Der Teilnahmevertrag endet grundsätzlich mit dem Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist, also mit Ablauf der Durchführung des entsprechenden Angebotes.

Dagegen gelten die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten nach §§ 626, 627 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wonach die Parteien unter den dortigen gesetzlichen Voraussetzungen fristlos aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) und fristlos bei Vertrauensstellung (§ 627 BGB) kündigen können.

Teilnehmer können von dem Veranstalter dementsprechend von der Durchführung von Angeboten, vor allem von Aus- und Fortbildungen, aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Trotz Abmahnung wiederholtes Stören von Veranstaltungsabläufen, das zu Beeinträchtigungen anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer führt;
  • psychische Labilität, energetische Probleme, unkontrolliertes Verhalten oder tätliche Übergriffe.

Die in § 628 Abs. 1 BGB gesetzlich angeordneten Rechtsfolgen einer Kündigung aus wichtigem Grund werden ausgeschlossen.

Erfolgt eine Kündigung aufgrund § 626 oder § 627 BGB, so ist der Veranstalter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.

Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter die vereinbarte Teilnahmegebühr nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

3.8 NICHTERSCHEINEN ODER ABBRUCH DER AUSBILDUNG DURCH DEN TEILNEHMER / STORNOGEBÜHREN / SEMINARVERSICHERUNG

Meldet sich der Teilnehmer ab, kündigt er, erscheint er nicht am Seminarort oder bricht die Durchführung ohne Berechtigung zur Beendigung vorzeitig ab, hat der Teilnehmer dem Veranstalter Stornogebühren zu zahlen.

Soweit in den Ausschreibungs- und Teilnahmebedingungen und/oder Anmeldeformularen/Ausbildungsverträgen nicht anders aufgeführt und vereinbart, gilt: Teilnehmer, die sich bis 60 Tage einschließlich vor dem geplanten Beginn der Durchführung des entsprechenden Angebotes (es gilt das Datum der Absendung der Abmeldung) abmelden, sind zur Zahlung von 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich danach, ab dem 59. Tag vor dem geplanten Beginn, abmelden, nicht zur Veranstaltung erscheinen oder diese abbrechen, sind zur Zahlung des Gesamtbetrags der vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet.

Von dieser Regelung unberührt gelten die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen der jeweiligen Tagungsstätten. Diese werden entweder in den Ausschreibungsbedingungen benannt oder sind über die hinterlegten Kontaktdaten der Tagungsstätten einseh- oder abfragbar. Sie gelten unmittelbar zwischen Teilnehmern und Tagungsstätten.

Um finanzielle Risiken für Krankheitsfälle oder andere Verhinderungsgründe abzusichern, empfiehlt der Anbieter den Teilnehmern den Abschluss einer Seminarversicherung.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / KOSTEN BEI AUSLANDSÜBERWEISUNGEN

 

3.9 Teilnahmegebühren

Für die Angebote gelten die jeweils vereinbarten Teilnahmegebühren.
Durch die Buchung oder schrifltiche Beauftragung per Mail /Messenger o.ä. gelten diese als akzeptiert.

Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt:
Die Umsatzsteuer ist in der Teilnahmegebühr bereits enthalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Rechnungen oder auf gesonderten Wunsch Zahlungsbestätigungen für die Vorlage bei Finanzämtern, Arbeitsämtern oder anderen Stellen.

Für Unternehmer (§ 14 BGB) gilt:
In den Preisen/ Teilnahmegebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen. Bei der Anmeldung als umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler oder Unternehmer oder bei der Anmeldung über ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen wird die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19% zusätzlich erhoben.

Bei Teilnehmern aus dem europäischen Ausland kann die Teilnahmegebühr ohne Umsatzsteuer veranlagt werden, sofern der Teilnehmer als Unternehmer agiert und ein entsprechendes Steuerabkommen besteht. Der Teilnehmer ist in dem Fall verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-Identifikations-Nr.) mitzuteilen.

Die Teilnahmegebühren sind nach Rechnungsstellung zu den in deren Ausschreibung und/ oder Teilnahmebedingungen benannten Terminen, je nach vereinbarter Zahlungsweise, an den Veranstalter zu zahlen.

Bei Zahlungen aus dem Ausland sind die aus der Auslandsüberweisung resultierenden Kosten durch die Teilnehmer zu zahlen.

Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind in den vereinbarten Teilnahmegebühren nicht enthalten.

3.9.1 Buchung über CopeCart/Digistore24

Der Veranstalter verkauft einige seiner Angebote über die Vertriebsplattformen CopeCart und Digistore24.
Bei einer Buchung des Angebots über diese Anbieter gelten bezüglich Zahlung, Rücktritt, Rücktrittsfristen und Erstattung deren Geschäftsbedingungen, da in diesem Fall die jeweilige Onlineplattform der Verkäufer ist.

3.9.2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN BEI TEILNEHMERN AUS DEM AUSLAND

Bei Anmeldungen aus dem Ausland, mit Ausnahme von Österreich und der Schweiz, ist die volle Teilnahmegebühr bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist nicht möglich.

 

  1. URHEBERSCHUTZ

Alle  in den Angeboten des Anbieters überreichten Skripte und sonstige Unterrichtsmaterialien unterliegen dem gesetzlichen Urheberschutz und dürfen nicht vervielfältigt oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Eine mündliche oder sonstige Weitergabe des vermittelten Wissens ist ebenfalls nicht gestattet.

 

  1. REISEKOSTEN UND UNTERBRINGUNG

 

Den Aufwand für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung tragen die Teilnehmer selbst.

Finden die Veranstaltungen nicht in einer Tagungsstätte mit Unterbringung statt, ist die Unterbringung selbst zu regeln.

Beherbergungsverträge mit Tagungsstätten kommen direkt zwischen den Teilnehmern und den Tagungsstätten zustande, auch wenn der Veranstalter bei der Vermittlung behilflich ist. Es gelten dann für diesen Bereich die Geschäftsbedingungen der Tagungsstätten und Unterkünfte.

  1. HAFTUNG

Der Veranstalter haftet bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern er eine Verantwortung für den jeweiligen Vorgang trägt.

Es besteht keine Haftung bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände im Rahmen der Anreise zu einer Veranstaltung mit eigenem Fahrzeug, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Mietwagen.

Für Beschädigungen an Einrichtungen wie z. B. Unterrichtsräume, Mobiliar, technische Geräte etc., haftet der Teilnehmer, insbesondere für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen oder grob fahrlässigen Schadensherbeiführung. Im Falle des Abbruchs oder des Ausschlusses haftet der Veranstalter nicht für entstandene Nebenkosten für Reisen und Unterkünfte sowie sonstigen mit dem Angebot im Zusammenhang stehenden Aufwand der Teilnehmer.

Der Veranstalter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Streik, Unwetter, Pandemie etc.).

 

7. DATENSCHUTZ

Die Verwaltung persönlicher Daten von Teilnehmern erfolgt nach den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dazu siehe ausführlich meine Datenschutzerklärung.

ERFÜLLUNGSORT / ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND / VERTRAGSSPRACHE / ÜBERSCHRIFTEN

Einheitlicher Leistungs- und Erfüllungsort nach § 269 BGB (nachfolgend insgesamt Erfüllungsort genannt) für alle Verpflichtungen aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist der Sitz des Veranstalters in Bayreuth. Insbesondere Erfüllungsort für alle Zahlungen ist der Sitz des Veranstalters in Bayreuth.

Von dieser Vereinbarung unberührt bleibt die allgemeine Zuständigkeit der Gerichte bei ausschließlichen Gerichtsständen sowie bei Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieser AGB dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung.

 

Zugang zu meinen Angeboten
Teile meines Angebots sind nicht grundsätzlich für jedermann zugänglich. Teilnahmebeschränkungen ergeben sich durch eine Zielgruppenorientierung und persönliche Eignung (insbesondere bei Ausbildungen). Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Ablehnung zu begründen. Gegen Teilnahmeentscheidungen können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

 

SALVATORISCHE KLAUSEL / HINWEIS AUF STREITSCHLICHTUNGSVERFAHREN

Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, etwa aufgrund veränderter rechtlicher Bedingungen, sei es durch Gesetzesänderungen, sei es durch Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.